Abschrift

 

Bernhard Blankenhorn--
Rechtsanwalt und Notar

an das Bundesamt für Verfassungsschutz
Merian-Strasse 100

50765 Köln-Kornweiler

 

Konstanzer Str.6,
10707 BERLIN
Tel. 03o- 882 74 61/62
FAX 030- 881 71 85

27.August 2007 

AZ 00285-07 / bl - go

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Frau Verena Wenk, Friedrich Franz - Strasse 17, in 12103 - Berlin, hat mich gebeten, ihre Interessen zu vertreten. Eine auf mich lautende Vollmacht liegt diesem Schreiben bei.

Frau Wenk hat sich in den achziger Jahren aktiv gegen NPD, DVU und die Republikaner (REP) in Berlin engagiert.

Ab 1981 hat sie darüber hinaus Medikamente in die DDR geschmuggelt, um diese dem Pfarrers-Ehepaar Günther und Margot Knecht in (Ost-)Berlin-Weissensee zukommen zu lassen. Nachdem sie (Ende 1984) ein Einreise-Verbot auf Grund ihrer Mitgliedschaft bei den "Grünalternativen" (AL) in West-Berlin erhalten hatte, setzte sie sich selber mit der Staatssicherheit in der DDR in Verbindung, um die Möglichkeit zu erhalten, weiterhin die Eheleute Knecht mit Medikamenten zu versorgen. Ein entsprechendes Treffen mit dem MfS fand im März 1985 statt. Frau Wenk hatte vorher den damaligen Bundespräsipräsidenten Herrn von Weizsäcker und Herrn Dr. Pflügers (Weizsäckers damaligen Presse-Chef und Büroleiter) von dem Treffen in Kenntnis gesetzt.

Frau Wenk hat seit den achziger Jahren eine Vielzahl von Schikanen in ihrem privaten und beruflichen Leben erfahren müssen, die sie auf die Speicherung von Daten zurückführt.

Frau Wenk, deren holländischer Grossvater übrigens in einem Nazi - KZ war ab 1941, hat konkrete Anhaltspunkte, dass ihr beim Verfassungsschutz zum einen "NPD-Nähe" (!) unterstellt wurde/wird, zum anderen als ehemals "MfS-IM-verdächtig" geführt wurde und wird.

Frau Wenk lässt durch mich die Bitte an Sie herantragen, nachzuforschen :

1.) welche Informationen über sie in den achziger und neunziger Jahren bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz gespeichert wurden,

2.) welche Anfragen von dritten Stellen über sie ab ca. 1987 dort erfolgten, insbesondere 2004 und 2005.

 

Begründung:

Ein Dresdner Stadtrat beantragte am 21.03.2004 für Frau Wenk das Bundesverdienstkreuz wegen ihrer Aktivitäten und Verdienste um die Rettung der Bach - Autographe und bekam dieses im Juni 2004 abgelehnt von Herrn Frank Wessendorf, Ordenskanzlei Bundespräsidialtamt Berlin, - mit der Begründung, es gebe in geheimdienstlichen Dateien Hinweise der erwähnten Art, die Zweifel an Frau Wenks Verfassungstreue aufkommen liessen. 2005 organisierte sie in Dresden eine Bilder - Ausstellung zu Gunsten eines Malteser Kinderhauses. Der dortige Diözesan-Leiter, Graf Albrecht v. Adelmann, ist identisch mit "Oberst Hein" vom MAD (militär. Abschirmdienst Deutschlands).(Im nachf. Originalbrief Blankenhorns versehentlich "Hain" geschrieben). Hein/Adelmann ermittelte die Frau Wenk belastenden Dateien, fürchtete Eine Image-Verletzung für die Malteser und liess daraufhin Presse absagen und verhinderte die für diese Ausstellung nötige Öffentlichkeit, ordnete den Boykott für den 12.9.2006 an, an welchem Tag die Mutter des Vertreters der Assoz. des Malteser-Ordens Deutschlands - die Kunstmalerin der o.g. Bilderausstellung - das von Frau Wenk für die Malerin beantragte Bundesverdienstkreuz bekam.

Im Mai 2006 informierte die Düsseldorfer Ordenskanzlei, Herr Kampschulte, Frau Wenk, dass dieses Bundesverdienstkreuz abgelehnt sei, weil er von der Malteser-Leitung Dresdens erfahren hätte, "Frau Wenk wollte für die sechsfache Mutter und Malerin eine Art Nazi-Mutterkreuz beantragen".Frau Wenk machte daraufhin sofort bei der Ordenskanzlei-Chefin, Frau Dr. Bogler, eine Dienstaufsichts-Beschwerde und reichte Kopien von Briefen des Alt-Bundespräsidenten v. Weizsäcker ein, die ihr Engagement gegen Rechts-Extremismus und Einsatz für die Ost-Berliner Pfarrers-Familie bewiesen. Danach wurde die Auszeichnung für die bedeutende Malerin befürwortet.

Der Sohn der Malerin und Malteser-Vertreter Deutschlands, Büro-Partner von Graf Adelmann / MAD-Oberst Hein, geriet durch die scheinbaren Erkenntnisse des Herrn v. Adelmann/MAD-Oberst Hein in eine enorm komplizierte Lage, da Frau Wenk mit seinen Eltern bis heute menschlich sehr nahe steht, - denn er hat selber strikte MAD-Schweigepflicht über seine scheinbaren damaligen Erkenntnisse von 2005 bezüglich der Frau Wenk belastenden Dateien und ihr darüber demzufolge nichts sagen durfte.

Frau Wenk hat einen sehr wichtigen, in Berlin prominenten Informanten (Juristen und persönlich bekannt mit der Malteser-Leitung), von dem sie streng vertraulich die Angaben über Oberst Hein/Graf Adelmann erhielt.

Zwar teilte man Frau Wenk im Juni 2007 von der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abt. Verfassungsschutz mit, "dass keine Dateien zu ihr dort gespeichert seien".

Frau Wenk hat erhebliche Zweifel an dieser Aussage, auch soweit es die Vergangenheit betrifft, und bittet Sie daher, sie bei der Ermittlung der Dateien zu unterstützen.

Z.B. ordnete 1988 der ehemalige Direktor des Verfassungsschutzes und damalige Volksbildungsstadtrat, Paul Plückhahn, an, dass der Direktor der Musikschule Zehlendorf (Walter Figur) sie wegen "Haushalt-Defizits von 1oo ooo DM" entliess, das es aber nie gab, wie eine parlamentarische Anfrage in der Bezirksverordneten-Versammlung bewies.

 

Frau Wenk erlebte seit ca. 1987 auch mehrfach Schikanen bei Schweizer Behörden. So wurde sie 1987 fünf Stunden von der Basler Polizei festgenommen, weil sie einen (mit den Sicherheits-Beamten abgesprochenen) Blumenstrauss an den Bundespräsidenten v. Weizsäcker bei seiner Ankunft in Basel übergeben sollte.

Begründung der Basler Polizei: Es gebe über Frau Wenk als Ausland-Schweizerin in Berlin ´Erkenntnisse´ politisch-extremistischer Art,die man in Basel abklären müsse. Weizsäckers damaliger Pressesprecher, Dr. Friedbert Pflüger (heute CDU-Bürgermeister-Gegenkandidat in Berlin), schrieb Frau Wenk daraufhin, entsetzt über den Vorfall, (Korrespondenz vorhanden).

In der Stasi - Observations-Akte über Frau Wenk ist ihr Treffen mit dem MfS von 1985 vermerkt, - aber auch, (im Stasi-"Abschlussbericht" zu dem Treffen), - : dass das MfS Bescheid wusste, dass Frau Wenk Herrn v. Weizsäcker (seit 1979) und Herrn Dr. Pflüger kannte !

In der Stasi-Observations-Akte steht (mehrfach) , dass dem MfS bekannt sei, DASS DER VERFASSUNGSSCHUTZ INFORMIERT SEI .

Im Frühjahr 2007 erhielt Frau Wenk von der Berliner "Birthler - Behörde" (Stasi-Unterlagen-Behörde) eine Unbedenklichkeits - Bescheinigung, dass die Akten ergäben, dass sie in keinster Weise jemals mit dem MfS kooperierte.

Mit freundlichen Grüssen

 

Rechtsanwalt Bernhard Blankenhorn

 

Anlage: Original Blankenhorn-Brief